AGB
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Außer im Falle anderslautender schriftlichen Abweichungen sind unsere Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen vorliegend Verkaufsbedingungen unterworfen.
Sämtliche Nebenabsprachen, Abänderungen oder Zusicherungen von Eigenschaften sind nur wirksam, wenn sie von uns und unseren Herstellern ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
Bei Furnieren, Beiztöne, Lacken, Kunstoffen sowie Maserungen sind Farb- und Musterabweichungen gegenüber Muster- oder Ausstellungsstücken kein Beanstandungsgrund. Holz ist ein Naturprodukt und daher färbt jedes einzelne verarbeitete Holzteil sich verschieden. Beanstandungen diesbezüglich sind deshalb ausgeschlossen.
Jede Baustelle muss zugänglich für 32 Tonnen LKW sein.
Wir gehen davon aus, dass die Gerüsterstellung ohne erschwerende Umstände möglich ist. Folgende Umstände werden gesondert berechnet: fallendes, unebenes oder nicht verdichtetes Gelände, unzugängliche Zufahrtsmöglichkeiten, Beseitigung oder Absicherung jeglicher Hindernisse (Kabel, Leitungen, …) und jede Art von Planierarbeiten. Die Verankerung an der bestehenden Fassade erfordert Bohrungen. Jede eigenmächtige Veränderung des Gerüstes ist unzulässig. Verboten ist insbesondere das Entfernen oder Umsetzen von Verankerungen und Verstrebungen, das Anbringen von Aufzügen und Planen, das Untergraben der Gerüste und dergleichen. Die Berechnung der Gerüstfläche ergibt sich aus der Aufmaßlänge, welche jedoch nicht kleiner sein darf als die zulässige Gerüstfeldweite und der Aufmaßhöhe, welche sich aus der ganzen Standfläche des Gerüstes ergibt. Änderungen der Massen, laut der Vereinbarung, berechtigen zur Änderung der Einheitspreise. Reklameschilder dürfen nur mit unserer besonderen Genehmigung an den Gerüsten angebracht werden. Wird das Gerüst durch andere Personen, außer der Firma P&H angehörigen Arbeiter, beschädigt oder verschmutzt, werden anstehende Instandsetzungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das Gerüst ist besenrein zurückzugeben.
Gebühren für Genehmigungen jeder Art, insbesondere polizeiliche An- und Abmeldungen, Kosten der Flächennutzung und Baustellenbeleuchtung fallen nicht zu unseren Lasten.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag werden die seitens des Käufers getätigten Anzahlungen in jedem Fall als Schadensersatz einbehalten.
Unsere Rechnungen sind zahlbar an der Adresse des Verkäufers, netto und gegen bar, ohne Skonto, außer bei anderslautenden Vereinbarungen bei der Bestellung. Unsere Wechsel oder Quittungen bringen weder Schuldumwandlungen noch Abweichungen von dieser Klausel.
Alle an Ihren Verfalltagen unbezahlten Rechnungen bringen von Rechtswegen und ohne Mahnung oder Zahlungsaufforderung Verzugszinsen in Höhe von 15%, erhöht um eine Pauschalentschädigung von 20% des geschuldeten Betrages, mit einem Minimum von 25 Euro.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die aus den Verkaufsvereinbarungen für den Käufer hervorgehen, bleiben die gelieferten Waren das alleinige Eigentum des Verkäufers und können, bei nicht pünktlicher Zahlung, durch den Verkäufer zurückverlangt werden.
Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichtsstände des Bezirkes des Verkäufers gültig.
Die Waren, selbst franko versandt, reisen auf Risiko des Käufers. Um gültig zu sein, müssen sämtliche Reklamationen schriftlich und innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung erfolgen.